NCC erhält Anerkennung als Stelle für die Messung der Radon-222-Aktivitätskonzentration an Arbeitsplätzen

veröffentlicht am 16.12.2020 um 14:28 Uhr

Am 16.12.2020 haben wir die Nachricht erhalten, dass unser Unternehmen vom Bundesamt für Strahlenschutz als Stelle für die Messung der Radon-222-Aktivitätskonzentration an Arbeitsplätzen anerkannt worden ist.

Ab Beginn des kommenden Jahres 2021 können wir für Sie die gemäß § 155 Abs. 1 StrlSchV erforderlichen Messungen der Radon-222-Aktivitätskonzentration in der Luft an Arbeitsplätzen im Erd- oder Kellergeschoss eines Gebäudes in den nach § 127 Abs. 1 StrlSchG von den Bundesländern ausgewiesenen Gebieten durchführen. Die Messungen müssen bis Juni 2022 abgeschlossen sein.

Falls Sie weitere Fragen zu den Radonmessungen an Arbeitsplätzen haben, kontaktieren Sie uns gerne unter 0531 2502263 (Niederlassung Braunschweig) oder contact@nuclear-cc.de.