Neue Sachverständige bei NCC

veröffentlicht am 17.01.2020 um 11:11 Uhr

Mit dem neuen Strahlenschutzrecht wurden auch neue Sachverständigenaufgaben definiert. Mit Bescheid vom 05.08.2019 wurde NCC vom Sächsischen Ministeriums für Umwelt und Landwirtschaft als Sachverständigenorganisation nach §172 Absatz 1 Nr. 2 StrlSchG (Prüfung von Arbeitsplätzen mit Exposition durch natürlich vorkommende Radioaktivität) bestimmt. Die Sachverständigen Dr. Rainer Gellermann und Kristin Nickstadt prüfen alle Tätigkeitsfelder nach § 55 Absatz 1 i.V.m. Anlage 3 StrlSchG und §55 Absatz 2 StrlSchG.
Die Dichtheitsprüfung von umschlossenen Strahlenquellen nach §172 Absatz 1 Nr. 4 StrlSchG wird weiterhin durch die behördlich bestimmten Sachverständigen Robert Schulze, René Pflug und Lukas Becker durchgeführt.